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   OVG Niedersachsen, 10.07.2007 - 5 LC 41/07   

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OVG Niedersachsen, 10.07.2007 - 5 LC 41/07 (https://dejure.org/2007,15806)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 10.07.2007 - 5 LC 41/07 (https://dejure.org/2007,15806)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 10. Juli 2007 - 5 LC 41/07 (https://dejure.org/2007,15806)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de

    Familienzuschlag der Stufe 1; Ortszuschlag der Stufe 2 nach BAT; Ehegattenkonkurrenz; Teilzeitbeschäftigung des Ehegatten eines Beamten

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 40 Abs. 4 S. 1 Hs. 1 BBesG; § 50 Abs. 1 S. 1 BeamtVG; § 5 Abs. 1 Nr. 2 BeamtVG; § 29 BAT
    Berücksichtigung des halben Familienzuschlags der Stufe 1 bei der Festsetzung der Versorgungsbezüge; Voraussetzungen für die Kürzung des dem verheirateten Beamten zustehenden Familienzuschlags der Stufe 1; Entkoppelung der familienbezogenen Bezahlungsbestandteile nach ...

  • Judicialis

    BAT § 29 B Abs. 5; ; BAT § 34 Abs. 1 S. 1; ; BBesG § 6; ; BBesG § 40 Abs. 4; ; GG Art. 3 Abs. 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Familienzuschlag der Stufe 1; Ortszuschlag der Stufe 2 nach BAT; Ehegattenkonkurrenz; Teilzeitbeschäftigung des Ehegatten eines Beamten - Ehegattenkonkurrenz; Familienzuschlag, Halbierung; Konkurrenzregelung; Ortszuschlag; Teilzeitbeschäftigung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Berücksichtigung des halben Familienzuschlags der Stufe 1 bei der Festsetzung der Versorgungsbezüge; Voraussetzungen für die Kürzung des dem verheirateten Beamten zustehenden Familienzuschlags der Stufe 1; Entkoppelung der familienbezogenen Bezahlungsbestandteile nach ...

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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (8)

  • BVerwG, 29.09.2005 - 2 C 44.04

    Teilzeitbeschäftigung; unterhälftige Beschäftigung; Kürzung des kinderbezogenen

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 10.07.2007 - 5 LC 41/07
    Dieser auch vom Verwaltungsgericht im angefochtenen Urteil vertretenen Auffassung ist zuzugeben, dem Umstand Rechnung zu tragen, dass der Familienzuschlag der Stufe 1 ebenso wie der ehegattenbezogene Bestandteil im Ortszuschlag der Stufe 2 nach BAT eine leistungsbezogene Komponente enthält, weil grundsätzlich nur der vollzeitbeschäftigte Beamte bzw. Angestellte einen Anspruch auf den vollen ehegattenbezogenen Besoldungs- bzw. Vergütungsbestandteil haben soll, während dem teilzeitbeschäftigten Beamten oder Angestellten nach § 6 BBesG bzw. § 34 Abs. 1 Satz 1 BAT der Familien- bzw. Ortszuschlag nur anteilig zustehen soll (vgl. zur leistungsbezogenen Komponente des Familienzuschlags der Stufe 1: BVerwG, Urt. v. 29.9.2005 - BVerwG 2 C 44.04 -, BVerwGE 124, 227 ).

    Dieser familienbezogene Zweck rechtfertigt es, dass derselbe Tatbestand - die Ehe - nur einmal berücksichtigt wird, auch wenn beide Ehegatten besoldungsberechtigt sind bzw. eine dem Familienzuschlag entsprechende Leistung beanspruchen können (vgl. zu Ersterem: BVerwG, Urt. v. 29.9.2005 - BVerwG 2 C 44.04 -, BVerwGE 124, 227 m. w. N.; Schwegmann/Summer, a. a. O., Rn. 12c).

    Diese Kappungsgrenze darf nicht überschritten werden (vgl. auch: BVerwG, Urt. v. 29.9.2005 - BVerwG 2 C 44.04 -, BVerwGE 124, 227 ).

    Im Ergebnis hat der Besoldungsgesetzgeber damit zur Erreichung seines Ziels, das Verheiratetsein nur einmal abgelten zu wollen, im Anwendungsbereich der Konkurrenzregelung die teilzeitbeschäftigten Ehegatten den vollzeitbeschäftigten Ehegatten gleichgesetzt (vgl. auch: BVerwG, Urt. v. 29.9.2005 - BVerwG 2 C 44.04 -, BVerwGE 124, 227 ).

    Denn dass diese Einordnung des Unterschiedsbetrages zutrifft, ist bereits durch die höchstrichterliche Rechtsprechung geklärt (vgl.: BVerwG, Urt. v. 1.9.2005 - BVerwG 2 C 44.04 -, NVwZ 2006, 352 ff.).

  • BVerwG, 01.09.2005 - 2 C 24.04

    Alimentation des barunterhaltsverpflichteten Beamten; Konkurrenz zwischen

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 10.07.2007 - 5 LC 41/07
    Vielmehr ist die Annahme gerechtfertigt, dass der ehegattenbezogene Vergütungsbestandteil nach dem BAT nunmehr als "entsprechende Leistung" im Sinne von § 40 Abs. 4 Satz 1, 1. HS BBesG zu qualifizieren ist, da der den Angestellten des öffentlichen Dienstes gezahlte Unterschiedsbetrag zwischen der Stufe 1 und der Stufe 2 des Ortzuschlags gemäß § 29 BAT nach Leistungszweck, Leistungsvoraussetzungen und Leistungsmodalitäten dem Familienzuschlag gemäß den §§ 39, 40 BBesG "entspricht" und für die Annahme einer "entsprechenden Leistung" nicht erforderlich ist, dass die Leistung in derselben Höhe wie der Familienzuschlag gewährt wird (vgl.: BVerwG, Urt. v. 1.9.2005 - BVerwG 2 C 24.04 -, NVwZ 2006, 352 zu § 40 Abs. 5 BBesG; VG Berlin, Urt. v. 8.9.2005 - VG 5 A 18.99 -, zitiert nach juris, Langtext Rn. 16).

    Verfassungsrecht gebietet es nicht, dass die besoldungsrechtliche Konkurrenzregelung Rücksicht auf die unterschiedliche Höhe der ehegattenbezogenen Bestandteile in anderen Vergütungssystemen nimmt, zumal der Besoldungsgesetzgeber auf die Höhe der dort geregelten Bestandteile keinen Einfluss hat (vgl.: BVerwG, Urt. v. 1.9.2005 - BVerwG 2 C 24.04 -, NVwZ 2006, 352 ).

    Denn dass diese Einordnung des Unterschiedsbetrages zutrifft, ist bereits durch die höchstrichterliche Rechtsprechung geklärt (vgl.: BVerwG, Urt. v. 1.9.2005 - BVerwG 2 C 44.04 -, NVwZ 2006, 352 ff.).

  • BAG, 06.08.1998 - 6 AZR 166/97

    Höhe des Ortszuschlages - Ehegattenanteil

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 10.07.2007 - 5 LC 41/07
    Diese Voraussetzung erfüllt aber der im vorliegenden Fall der Ehefrau des Klägers zustehende Ortszuschlag nach § 29 BAT nicht, der schon seiner Höhe nach nicht mit dem Familienzuschlag der Stufe 1 identisch ist (vgl. auch: BAG, Urt. v. 6.8.1998 - 6 AZR 166/97 -, NZA 1999, 606, wonach es sich bei dem Begriff "Ortszuschlag der Stufe 2" um einen feststehenden "Tarifbegriff" handelt).

    Soweit das Bundesarbeitsgericht im Anwendungsbereich des § 29 B Abs. 5 Satz 1 BAT im Ergebnis die gegenteilige Auffassung vertritt und mit Blick auf den Wortlaut maßgeblich auf den dem teilzeitbeschäftigten Ehegatten tatsächlich gewährten ehegattenbezogenen Vergütungsbestandteil abstellt (vgl.: BAG, Urt. V. 6.8.1998 - 6 AZR 166/97, NZA 1999, 600, zitiert nach juris Langtext, Rn. 39; Urt. v. 13.12.2001 - 6 AZR 712/00 -, PersV 2002, 477, zitiert nach juris Langtext Rn.18), vermag der Senat aus den genannten Gründen diese Auffassung auf § 40 Abs. 4 Satz 1 BBesG nicht zu übertragen.

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 14.12.2006 - 21 A 4945/04

    Hälftige Herabsetzung des Familienzuschlags im Falle der Gewährung eines bereits

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 10.07.2007 - 5 LC 41/07
    Entgegen anderslautender Auffassung (vgl. etwa: OVG Nordrhein-Westfalen, Urt. v. 14.12.2006 - 21 A 4945/04 -, zitiert nach juris; VG Osnabrück, Urt. v. 4.11.2004 - 3 A 268/03 -, zitiert nach juris) fällt der den Angestellten nach Maßgabe des BAT gewährte ehegattenbezogene Bestandteil im Ortszuschlag, also der Unterschiedsbetrag zwischen der Stufe 1 und der Stufe 2 des Ortszuschlags, nicht unter den im Besoldungsrecht verwandten Begriff "Familienzuschlag der Stufe 1".

    Diese systemimmanente Friktion ist mit Blick auf den sachlichen Grund der Regelung, das Verheiratetsein nur einmal abgelten zu wollen, hinzunehmen (ebenso: OVG Nordrhein-Westfalen, Urt. v. 14.12.2006 - 21 A 4945/04 -, zitiert nach juris Langtext Rn 51 ff.).

  • BAG, 17.11.1998 - 1 AZR 147/98

    Gleichbehandlung bei Gratifikationen

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 10.07.2007 - 5 LC 41/07
    Diese Voraussetzung erfüllt aber der im vorliegenden Fall der Ehefrau des Klägers zustehende Ortszuschlag nach § 29 BAT nicht, der schon seiner Höhe nach nicht mit dem Familienzuschlag der Stufe 1 identisch ist (vgl. auch: BAG, Urt. v. 6.8.1998 - 6 AZR 166/97 -, NZA 1999, 606, wonach es sich bei dem Begriff "Ortszuschlag der Stufe 2" um einen feststehenden "Tarifbegriff" handelt).
  • VG Osnabrück, 04.11.2004 - 3 A 268/03

    Angestellter; Beamter; Besoldung; Ehefrau; Ehegatte; Konkurrenzklausel; Stufe 1;

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 10.07.2007 - 5 LC 41/07
    Entgegen anderslautender Auffassung (vgl. etwa: OVG Nordrhein-Westfalen, Urt. v. 14.12.2006 - 21 A 4945/04 -, zitiert nach juris; VG Osnabrück, Urt. v. 4.11.2004 - 3 A 268/03 -, zitiert nach juris) fällt der den Angestellten nach Maßgabe des BAT gewährte ehegattenbezogene Bestandteil im Ortszuschlag, also der Unterschiedsbetrag zwischen der Stufe 1 und der Stufe 2 des Ortszuschlags, nicht unter den im Besoldungsrecht verwandten Begriff "Familienzuschlag der Stufe 1".
  • VG Berlin, 08.09.2005 - 5 A 18.99
    Auszug aus OVG Niedersachsen, 10.07.2007 - 5 LC 41/07
    Vielmehr ist die Annahme gerechtfertigt, dass der ehegattenbezogene Vergütungsbestandteil nach dem BAT nunmehr als "entsprechende Leistung" im Sinne von § 40 Abs. 4 Satz 1, 1. HS BBesG zu qualifizieren ist, da der den Angestellten des öffentlichen Dienstes gezahlte Unterschiedsbetrag zwischen der Stufe 1 und der Stufe 2 des Ortzuschlags gemäß § 29 BAT nach Leistungszweck, Leistungsvoraussetzungen und Leistungsmodalitäten dem Familienzuschlag gemäß den §§ 39, 40 BBesG "entspricht" und für die Annahme einer "entsprechenden Leistung" nicht erforderlich ist, dass die Leistung in derselben Höhe wie der Familienzuschlag gewährt wird (vgl.: BVerwG, Urt. v. 1.9.2005 - BVerwG 2 C 24.04 -, NVwZ 2006, 352 zu § 40 Abs. 5 BBesG; VG Berlin, Urt. v. 8.9.2005 - VG 5 A 18.99 -, zitiert nach juris, Langtext Rn. 16).
  • BAG, 13.12.2001 - 6 AZR 712/00

    Ehegattenanteil im Ortszuschlag - Konkurrenzregelung

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 10.07.2007 - 5 LC 41/07
    Soweit das Bundesarbeitsgericht im Anwendungsbereich des § 29 B Abs. 5 Satz 1 BAT im Ergebnis die gegenteilige Auffassung vertritt und mit Blick auf den Wortlaut maßgeblich auf den dem teilzeitbeschäftigten Ehegatten tatsächlich gewährten ehegattenbezogenen Vergütungsbestandteil abstellt (vgl.: BAG, Urt. V. 6.8.1998 - 6 AZR 166/97, NZA 1999, 600, zitiert nach juris Langtext, Rn. 39; Urt. v. 13.12.2001 - 6 AZR 712/00 -, PersV 2002, 477, zitiert nach juris Langtext Rn.18), vermag der Senat aus den genannten Gründen diese Auffassung auf § 40 Abs. 4 Satz 1 BBesG nicht zu übertragen.
  • OVG Niedersachsen, 29.10.2007 - 5 ME 218/07

    Vereinbarkeit der aufschiebenden Wirkung eines Widerspruchs gegen einen

    Entgegen den unzutreffenden Ausführungen in der Beschwerdebegründungsschrift bezog sich die durch ihn ausgesprochene Zuerkennung aber nicht auf den hier umstrittenen Familienzuschlag der Stufe 1, sondern auf den ehedem gewährten Ortszuschlag der Stufe 2. Die in der Entscheidung der Vorinstanz vorgenommene begriffliche Gleichsetzung dieser beiden Zuschläge ist unrichtig (vgl. Nds. OVG, Urt. v. 10.7. 2007 - 5 LC 41/07 -, Juris, Rnrn. 27, 28 und 37).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 26.09.2012 - 1 A 2699/10

    Einbeziehung des Unterhaltsbeitrages nach § 38 BeamtVG in die Regelung des § 40

    vgl. BVerwG, Beschluss vom 25. September 2008 - 2 B 104.07 -, juris, Rn. 8; Hess. VGH, Urteil vom 21. März 2012 - 1 A 2349/11 -, juris, Rn. 25; Nds. OVG, Urteil vom 10. Juli 2007 - 5 LC 41/07 -, juris, Rn. 29 f., 33.

    vgl. BVerwG, Urteil vom 1. September 2005 - 2 C 24.04 -, NVwZ 2006, 352 = juris, Rn. 26; Nds. OVG, Urteil vom 10. Juli 2007 - 5 LC 41/07 -, juris, Rn. 34; VG Hannover, Urteil vom 21. Oktober 2008 - 13 A 4615/06 -, juris, Rn. 38.

  • VG Hannover, 21.10.2008 - 13 A 4615/06

    Höhe des Familienzuschlags, wenn Ehepartner nur Krankengeld erhält;

    Damit hat der Gesetzgeber für den Bereich des Besoldungsrechts zum Ausdruck gebracht, dass den Ehegatten nicht mehr als die Hälfte des für sie maßgebenden ehegattenbezogenen Bestandteils der Besoldung erhalten sollen (vgl. dazu auch OVG Lüneburg, Urteil vom 10.07.2007 - 5 LC 41/07 -, zit. n. juris).
  • VG München, 09.10.2019 - M 5 K 17.6086

    Rückwirkende ungekürzte Zahlung des Familienzuschlags der Stufe 1

    Der Familienzuschlag besitzt in erster Linie eine soziale, nämlich familienbezogene Ausgleichsfunktion, die der Förderung der Familie, dem innerfamiliären Leistungsausgleich und der Unabhängigkeit des verheirateten Bediensteten im Interesse der Funktionsfähigkeit des Staates dient (NdsOVG, U.v. 10.7.2007 - 5 LC 41/07 - juris).
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